Mandatsinformationen

Ein Mandat kommt erst mit ausdrücklicher Bestätigung durch einen der Rechtsanwälte oder Steuerberater der Kanzlei zustande. Mit der Übersendung von Unterlagen und deren Entgegennahme durch die Kanzlei wird noch kein Mandatsverhältnis begründet.

Wir sind bemüht unverzüglich nach Eingang übersandter Unterlagen uns dazu zu erklären, ob das Mandat von uns übernommen werden kann oder Ablehnungsgründe bestehen. Ablehnungsgründe sind insbesondere eine etwaige Interessenkollision aufgrund der Vertretung der jeweils anderen Partei und/oder eine fehlende oder nicht ausreichende Spezialisierung für die Bearbeitung des Mandats. Im Übrigen sind wir berechtigt auch ansonsten jegliches Mandat abzulehnen. Auf diese Umstände müssen wir an dieser Stelle hinweisen, auch wenn wir grundsätzlich gern Mandate übernehmen, da aufgrund der technischen Möglichkeiten der Kontaktaufnahme mit uns per E-Mail, Telefon sowie Telefax und in diesem Zusammenhang notwendiger Rückfragen unserer Mitarbeiter der Eindruck entstehen könnte, uns zugesandte Unterlagen und die Erörterung am Telefon begründen von vornherein ein Mandatsverhältnis. Erst nach Prüfung durch einen Rechtsanwalt kann entschieden werden, ob das Mandat angenommen wird. Unsere Mitarbeiter sind grundsätzlich nicht berechtigt, eine solche Entscheidung ohne Rücksprache mit einem Rechtsanwalt zu treffen.

Mandate werden in der Kanzlei grundsätzlich durch den jeweils spezialisierten Rechtsanwalt bearbeitet. Mandanten, die bereits Kontakt mit der Kanzlei haben können sich auch an ihren Ansprechpartner wenden, der dann gemeinsam mit dem Mandanten entscheidet, durch wen die Mandatsbearbeitung erfolgt. Wir bitten um Verständnis dafür, dass wir auch im Interesse unserer Mandanten grundsätzlich die Mandatsbearbeitung durch den jeweiligen Spezialisten vornehmen.

Eine zügige und interessengerechte Mandatsbetreuung setzt voraus, dass erforderliche Zuarbeiten in dem notwendigen Umfang und innerhalb der maßgeblichen Fristen geleistet werden. Selbstverständlich werden wir Sie auf die notwendigen Unterlagen und Fristen hinweisen. Soweit Sie die Fristen kennen, bitten wir Sie, uns auf diese bereits beim ersten Kontakt hinzuweisen.

Wir bitten um Verständnis dafür, dass unsere Mitarbeiter bei Anfragen zur Mandatsübernahme bestimmte persönliche Daten und Informationen zur Sache abfragen. Nur so können wir zügig entscheiden, ob das Mandat übernommen werden kann, wem es zugeordnet wird. Letztendlich müssen wir auch in der Lage sein, Sie kurzfristig (gegebenenfalls am selben Tag) persönlich zu erreichen. Dies ist nur mit Kenntnis der abgefragten Informationen möglich. Die Angaben werden vertraulich behandelt, auch wenn wir das Mandat ablehnen sollten. Wir und unsere Mitarbeiter unterliegen der gesetzlichen Schweigepflicht.

Sollten Sie einmal mit unserer Arbeit nicht zufrieden sein, bitten wir Sie, dies auch anzusprechen, da ein Mandatsverhältnis von einer vertrauensvollen Zusammenarbeit lebt.